Kantonsrat für mehr Ökologie im Siedlungsraum

Im Natur-und Heimatschutzgesetz (NHG) ist seit 1988 festgehalten, dass als Ausgleich zur intensiven Nutzung von Gebietenmit der Pflanzung von naturnaher Vegetation und der Schaffung von Biotopen die Artenvielfalt zu fördern sei. Die Kantone haben dafür zu sorgen. Dass trotzdem im ganzen Kanton meist ohne ökologischen Ausgleich gebaut wird, liegt wohl auch daran, dass die Baubewilligungen durch die Gemeinden vergeben werden. Und diese fühlen sich nicht zuständig, da «die Kantone dafür zu sorgen» haben. Höchste Zeit also, dass das kantonale Planungs-und Baugesetz am NHG anschliesst, wie das die am 21. Juni überwiesene Parlamentarische Initiative vorsieht.

Unsere Medienmitteilung vom 21. Juni 2021

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